Nachlassberatung
Peter Nussberger

Nachlassberatung

Im Rahmen einer umfassenden persönlichen Nachlassberatung stelle ich mit Ihnen die erbrechtliche Ausgangslage fest wie das anwendbare Recht, Ihre gesetzlichen Erben, die gesetzlichen Erbquoten wie auch allfällige Pflichtteile samt den steuerlichen Folgen. Ich kläre mit Ihnen und Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin die ehegüterrechtliche Situation (Eigengüter, Errungenschaft) und berate Sie betreffend eines allfälligen Ehe- oder Konkubinatsvertrags, allenfalls in Kombination mit einem Erbvertrag, mit welchem Sie Ihre/n Partner/in begünstigen können. Sie sind dank der Beratung in der Lage, Ihren Nachlass zu planen, die letztwillige Verfügung zu entwerfen, Erben und Ersatzerben zu bestimmen, Erbquoten und Vermächtnisse festzulegen und Sie wissen, mit welchen Zuweisungen bzw. Massnahmen Sie Konflikte unter den Erben verhindern können. Bei Bedarf unterstütze ich Sie zusammen mit Ihren Erben bei der Abfassung eines Erbvertrages zu Lebzeiten. Sind Sie selbst Erbe, berate ich Sie gerne, wie Sie Ihre Interessen an einem Nachlass am besten wahren können.

Ich bin mit den verschiedensten Aspekten von Liegenschaften im Nachlass vertraut (Beispiele: lebzeitiges Wohnrecht; Vor- und Nacherbschaft; Nutzniessung; Gewinnbeteiligungsrecht; Veräusserungsverbot; Verkauf an den Meistbietenden, Bewertungsproblematik), da ich selbst während Jahren viele Nachlässe durch Erbteilungsverträge geregelt habe und zu diesem Zweck auch Dutzende von Liegenschaften bewerten liess und/oder dem Meistbietenden verkaufte (vgl. meine beruflichen Erfahrungen).

Gerne berate ich Sie auch betreffend die Abfassung eines auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Vorsorgeauftrags und einer allfälligen Patientenverfügung sowie bei Problemen rund um die Errichtung einer Beistandschaft für eine Ihnen nahestehende Person.

Ich bin unabhängig und übernehme persönlich in der Regel keine Willensvollstreckungen (mehr) und führe selbst keine erbrechtlichen Prozesse, berate Sie jedoch gerne betreffend allfällige Prozesschancen und -risiken und die Einsetzung eines geeigneten Willensvollstreckers.

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Berufserfahrung

  • Rechtsanwalt seit 1990 (Zürich), siehe kantonales Anwaltsregister

  • Beauftragter für Erbschaftssachen & Liegenschaften im Sozialdepartement der Stadt Zürich 1996-2012

  • Behördenmitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich 2013-2019

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Schwerpunkte der bisherigen Tätigkeit

- umfassende Vertretung der Interessen von Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit, insbesondere Interessenvertretung im Erbfall, Nachlassberatung und Verkauf von Liegenschaften an den Meistbietenden (Auktionsverfahren), Validierung von Vorsorgeaufträgen.

Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch (mündlich)

Honorar: nach Vereinbarung; Erstkonsultation 30 Min. kostenfrei

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